Elternbrief des Kultusministers

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 

die Herbstferien gehen zu Ende und ich hoffe, Sie konnten in dieser Zeit im Kreise der Familie auch etwas durchatmen. Leider haben die Herbstferien eine hohe Dynamik bei den Infektionszahlen mit sich gebracht, die uns alle gemeinsam vor große Herausforderungen stellen wird. Ich werde mich auch weiterhin mit aller Kraft für die Umsetzung des Bildungsauftrags einsetzen, den Gesundheits- und Infektionsschutz dabei nicht außer Acht lassen.

 

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen in vielen Regionen Niedersachsens gilt es jetzt einmal mehr Schwerpunkte zu setzen, wie man die zweite Infektionswelle bekämpfen will. Richtigerweise wurde bereits beim Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin klargestellt, dass prioritär die Bereiche Bildung und Betreuung aufrechterhalten werden sollen. Ich möchte gerne noch ergänzen, dass es hierbei nicht primär darum geht, „die Wirtschaft nicht zu gefährden“, sondern darum, Chancengleichheit auch in schwierigen Zeiten soweit wie möglich zu gewährleisten und zu ermöglichen. „Bildung hat Vorrang“ lautet die Prämisse, Kita- und Schulschließungen dürfen nur die Ultima Ratio sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Wie schon vor dem Ende der Sommerferien so haben wir uns auch jetzt wieder mit den Expertinnen und Experten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und des Sozialministeriums zusammengesetzt und die derzeitige Lage analysiert. Wir sind dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen:

1) Schule ist bisher weder Ausgangspunkt noch Verbreitungsort der Pandemie, die Infektionsschutzmaßnahmen in den Schulen waren erfolgreich. Gleichwohl bleibt der Gesundheitsschutz aller an Schule Beteiligten im Fokus der weiteren Entscheidungen.

2) Solange ein sicherer Schulbetrieb möglich ist, hat die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts im Szenario A für uns Priorität.

3) Bevor ein Szenarienwechsel in Szenario B (Wechselmodell mit geteilten Lerngruppen) in Betracht gezogen wird, sollen deshalb weitere flankierende Maßnahmen zur Erhöhung des Infektionsschutzes in Szenario A getroffen werden können.

Wir werden auf die dynamische Entwicklung weiterhin genauso flexibel reagieren wie bisher. Ich habe immer betont, dass es darum geht, so viel Verlässlichkeit und Normalität zu ermöglichen, wie es die aktuelle Situation zulässt, aber immer auch zu reagieren, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich macht. Eine Verdopplung des Infektionsgeschehens binnen zwei Wochen erfordert eine Reaktion, um für mehr Sicherheit zu sorgen. Deshalb gibt es auch heute wieder mehrere Punkte, an denen Regelungen und Hinweise verändert, geschärft und überarbeitet werden:

Bei allen Anordnungen die von örtlichen Gesundheitsämtern getroffen werden und Schulen betreffen, sollen vorrangig Maßnahmen in Betracht gezogen werden, bei denen der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Für den Schulstart nach den Herbstferien empfehlen wir deshalb das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes auch während des Unterrichts im Sekundarbereich I und II, wenn am Standort der Schule ein hohes Infektionsgeschehen (50 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnen in den letzten sieben Tagen) vorliegt. In diesem Fall ist auch in sonstigen Lebensbereichen eine verschärfte Maskenpflicht vorgesehen, in diesen Rahmen sprechen wir diese Empfehlung aus. Sie ermöglicht den Gesundheitsämtern Flexibilität und Freiräume in der konkreten Umsetzung vor Ort. Wir werden hier in den kommenden 14 Tagen Erfahrungen sammeln und auch die Entwicklung außerhalb von Schule genau beobachten, bevor das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Schule bei einer weiteren Verschärfung der Lage ggf. in eine neue Landesverordnung aufgenommen wird.

Mich erreicht vielfach die Frage, wann denn angesichts der steigenden Zahlen mit einem Wechsel in das Szenario B zu rechnen sei. Sie können sich sicher sein: Auch wenn wir mit aller Kraft den Präsenzunterricht im Szenario A verteidigen, beobachten wir die Lage innerhalb und außerhalb von Schule genau und werden bei sich weiter verschärfender Lage klare und nachvollziehbare Indikatoren für einen Wechsel festlegen. Schon jetzt können die regionalen Gesundheitsämter bei Bedarf eine solche Maßnahme anordnen. Ein landesweiter Wechsel des Szenarios steht aber derzeit nicht an, das würde der unterschiedlichen Lage in den Landkreisen nicht gerecht.

Angesichts der landesweit steigenden Infektionszahlen nehmen wir ebenso die Personen mit besonderem Risiko einer schweren Erkrankung nach COVID 19-Infektion erneut in den Blick. Bisher ist es Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht, nur dann gestattet, dem Präsenzunterricht fern zu bleiben, wenn an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde. Angesichts der insgesamt steigenden Infektionszahlen werden wir den Schutz vulnerabler Angehöriger ausbauen. In Zukunft wird das Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme als Voraussetzung entfallen

 für Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs sowie für Schülerinnen und Schüler, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweisen, und mit Angehörigen der Risikogruppe in einem Haushalt leben – unabhängig von der lokalen Inzidenz.

 für alle Schülerinnen und Schüler mit vulnerablen Angehörigen im selben Haushalt, wenn am Standort der Schule oder am Wohnort der Schülerin oder des Schülers die Inzidenz der Neuinfizierten besonders hoch ist (Inzidenz von 35 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen).

Den entsprechenden Antrag erhalten Sie bei der Schulleitung, Sie finden ihn aber auch auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Eine wesentliche Änderung wird es außerdem beim Thema Lüften geben: An die Stelle des Dauerlüftens, das vielerorts vor den Herbstferien praktiziert wurde, tritt bei sinkenden Außentemperaturen nun das Stoßlüften bzw. Querlüften nach dem „20-5-20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht bei geschlossenen Fenstern, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht bei geschlossenen Fenstern). Gewissenhaftes und regelmäßiges Lüften ist derzeit eine der wirkungsvollsten Maßnahmen des Infektionsschutzes. Durch Stoß- und Querlüften wird die Raumtemperatur auch im Winter nur geringfügig beeinträchtigt, mit einer den herbstlichen Temperaturen angepassten Kleidung sollte das kein Problem sein. Niemand muss dauerhaft im Kalten sitzen!

 

Bisher ist es gelungen, dass Schulen und Kitas nicht zu „Corona-Hotspots“ geworden sind. Mit den neuen Regelungen, die auf die gestiegenen Infektionszahlen in Niedersachsen reagieren, wollen wir auch weiterhin dafür sorgen, dass ein sicherer Schulbesuch für Ihre Kinder möglich ist. Dazu bedarf es weiterhin großer gemeinsamer Anstrengung. Wir halten an unserem bewährten Weg fest, die Lage fortlaufend zu beobachten und daraus die Schlüsse für anstehende Entscheidungen zu ziehen – damit sind wir bisher gut gefahren!

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und halte Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne Niedersächsischer Kultusminister

 

 

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